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Verkürzte/Modularisierte Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Die zertifizierte Fachschule für Sozialpädagogik bietet neben der klassischen Vollzeitausbildung einen zusätzlichen Weg der beruflichen Qualifizierung zum/zur Staatlich anerkannten Erzieher/ in an. In modularisierter Form kombiniert mit Selbstlernphasen können Erwachsene mit einschlägiger beruflicher Vorerfahrung in kürzerer Zeit einen qualifizierten Abschluss erwerben.


Die Ausbildung umfasst im ersten Jahr:


Präsenzzeit 500 Unterrichtsstunden und betreute Gruppenarbeitsphasen, Gruppen- und individuelle Entwicklungsberatung von 100 Stunden und Selbststudium ca. 750 Stunden. Außerdem sind 240 Stunden Praktika und mindestens 12 Stunden theoretische Prüfungen zu absolvieren.


Im zweiten Ausbildungsjahr findet das Berufspraktikum (in Teilzeit bis zu 2 Jahren)mit schulischer Begleitung statt und schließt mit der methodischen Prüfung ab. Die Ausbildung berechtigt und befähigt zur selbständigen und verantwortlichen Berufstätigkeit in sozialpädagogischen Institutionen.


Der Ausbildungsgang ist zugelassen als Weiterbildungsmaßnahme für die Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem Recht der Arbeitsförderung. Bei Berechtigung werden die Kosten von der Bundesagentur für Arbeit oder dem zuständigen regionalen Job-Center auf Antrag (Bildungsgutschein) übernommen.


Innerhalb der Ausbildung werden fachlich-methodische und soziale Kompetenzen vermittelt, die das Verstehen von Menschen in ihrer Lebenswelt ermöglichen und die hilfreich sind für das Erkennen, Initiieren und Unterstützen von Entwicklungs- und Bildungsprozessen. Gleichzeitig soll durch reflexives und selbstorganisiertes Handeln dazu angeregt werden, sich neben gruppenpädagogischen Zusammenhängen auch aktiv an der Institutions- und Teamentwicklung zu beteiligen.   



Im Mittelpunkt des Lernens steht der Mensch!!!


Einstiegsmöglichkeiten:


1. Mittlerer Abschluss
2. Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin / Sozialassistent oder Abschluss einer einschlägig anerkannten mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder
3. Erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis gleichwertiger Vorbildung.

Zulassungsbedingungen zur Feststellungsprüfung:

Drei Jahre Berufspraxis und mindestens zwei Jahre einschlägige sozialpädagogische/sozialpflegerische Erfahrung

 

Auf allgememeine 
Berufspraxis anrechenbar


Auf einschlägige Erfahrungen im
sozialpädagogischen / pflegerischen Bereich anrechenbar


- abgeschlossene mind. zweijährige  Berufsausbildung
- beruflicher Einsatz
- abgeschlossenes Studium
- Abitur bzw. Fachhochschulreife bis zu zwei Jahren

- erzieherische und pflegerische Tätigkeit in sozialen Einrichtungen
- einschlägige Studienleistungen
- Bundesfreiwilligendienst und Vorgängervarianten
- Au pair Erfahrung
- Projekte und ehrenamtliche Tätigkeiten im
  berufsspezifischen Bereich bis zu einem Jahr
- Kindererziehung in der Familie



Bewerbungsfrist: 15. Februar


 

Einzureichende Bewerbungsunterlagen:

Adressieren an:

Berufliches Schulzentrum Odenwaldkreis

Erbacher Straße 50
64720 Michelstadt

Tel. 0 60 61 / 951 – 0
Fax 0 60 61 / 951 – 190

Abteilungsleiterin: B. Nacer

Tel. 0 60 61 / 951 – 165
E-Mail brigitte.nacer(at)bso-michelstadt.de

 


 


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